Beschluss Nr. B1369/01 im Verfassungsgerichtshof, 8. Juni 2004

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen zwei im Zuge eines Nachprüfungsverfahrens vor dem Bundesvergabeamt ergangene einstweilige Verfügungen wegen Wegfalls der Beschwer infolge Erledigung des Nachprüfungsverfahrens in der Sache selbst

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Auszug


Beschluss Nr. B1369/01 im Verfassungsgerichtshof, 8. Juni 2004

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.06.2004

Geschäftszahl

B1369/01

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