Beschluss Nr. B72/04 im Verfassungsgerichtshof, 8. Juni 2004

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Zusammenfassung


Zurückweisung der Beschwerde einer Gemeinde betreffend ein Elektrizitätswerk mangels innerhalb der Beschwerdefrist gefassten Beschlusses des nach der Steiermärkischen Gemeindeordnung hiefür zuständigen Gemeinderates

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Auszug


Beschluss Nr. B72/04 im Verfassungsgerichtshof, 8. Juni 2004

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.06.2004

Geschäftszahl

B72/04

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Zurückweisung der Beschwerde einer Gemeinde betreffend ein Elektrizitätswerk mangels innerhalb der Beschwerdefrist gefassten Beschlusses des nach der Steiermärkischen Gemeindeordnung hiefür zuständig...

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