Erkenntnis Nr. B974/03 im Verfassungsgerichtshof, 3. März 2004

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Zusammenfassung


Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch Abweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme eines Disziplinarverfahrens gegen einen Rechtsanwalt aufgrund der Feststellungen in einem Gerichtsurteil; andere rechtliche Beurteilung in einem späteren Verfahren kein Wiederaufnahmegrund

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Auszug


Erkenntnis Nr. B974/03 im Verfassungsgerichtshof, 3. März 2004

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.03.2004

Geschäftszahl

B974/03

Sammlungsnummer

17151

Leitsatz

Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch Abweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme eines Disziplinarverfahrens gegen einen Rechtsanwalt aufgrund der Feststellungen in einem Gerichtsurteil; andere rechtliche Beurteilung in einem späteren Verfahren kein Wiederaufnahmegrund

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.      1.1. Mit Erkenntnis der Obersten Berufungs- und Disziplinarkom...

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