Erkenntnis Nr. B974/03 im Verfassungsgerichtshof, 3. März 2004
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Zusammenfassung
Keine Verletzung im Gleichheitsrecht durch Abweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme eines Disziplinarverfahrens gegen einen Rechtsanwalt aufgrund der Feststellungen in einem Gerichtsurteil; andere rechtliche Beurteilung in einem späteren Verfahren kein Wiederaufnahmegrund
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Auszug
Erkenntnis Nr. B974/03 im Verfassungsgerichtshof, 3. März 2004
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum03.03.2004GeschäftszahlB974/03Sammlungsnummer17151LeitsatzKeine Verletzung im Gleichheitsrecht durch Abweisung eines Antrags auf Wiederaufnahme eines Disziplinarverfahrens gegen einen Rechtsanwalt aufgrund der Feststellungen in einem Gerichtsurteil; andere rechtliche Beurteilung in einem späteren Verfahren kein WiederaufnahmegrundSpruchDer Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.Die Beschwerde wird abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:I.      1.1. Mit Erkenntnis der Obersten Berufungs- und Disziplinarkom...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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