Erkenntnis Nr. B1415/03 im Verfassungsgerichtshof, 24. Februar 2004

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Zusammenfassung


Keine Verletzung des Rechts auf Vereinsfreiheit durch Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags betreffend eine Vereinsauflösung wegen Versäumung der Frist; Abweisung des Antrags auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof aufgrund umfassender Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes sowohl hinsichtlich der materiellen als auch der formalen verfahrensrechtlichen Fragen bei behaupteter Verletzung des Vereinsrechts

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1415/03 im Verfassungsgerichtshof, 24. Februar 2004

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.2004

Geschäftszahl

B1415/03

Sammlungsnummer

17126

Leitsatz

Keine Verletzung des Rechts auf Vereinsfreiheit durch Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrags betreffend eine Vereinsauflösung wegen...

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