Beschluss Nr. B605/03 im Verfassungsgerichtshof, 23. Februar 2004

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Zusammenfassung


Zurückweisung der Beschwerde einer Gemeinde mangels Vorlage eines innerhalb der Beschwerdefrist gefassten Beschlusses des nach der Nö GdO 1973 hiefür zuständigen Gemeindevorstandes; rückwirkende Erteilung der Zustimmung zu der vom Rechtsvertreter der Gemeinde eingebrachten Verfassungsgerichtshofbeschwerde nicht ausreichend

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Auszug


Beschluss Nr. B605/03 im Verfassungsgerichtshof, 23. Februar 2004

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.2004

Geschäftszahl

B605/03

Sammlun...

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