Beschluss Nr. G14/03 ua, V18/03 ua im Verfassungsgerichtshof, 12. Dezember 2003

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Zusammenfassung


Zurückweisung der Anträge eines Unabhängigen Verwaltungssenates auf Aufhebung der Kostenregelung der Nachschulungsverordnung bzw der Verordnungsermächtigung mangels Präjudizialität; Zurückweisung der Anträge auf Aufhebung von Bestimmungen des Führerscheingesetzes betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung bei Inbetriebnahme eines KFZ in alkoholisiertem Zustand und die Anordnung einer Nachschulung bzw die Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens wegen res iudicata bzw mangels konkreter Darlegung der gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes sprechenden Bedenken

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Auszug


Beschluss Nr. G14/03 ua, V18/03 ua im Verfassungsgerichtshof, 12. Dezember 2003

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.12.2003

Geschäftszahl

G14/03 ua, V18/03 ua

Sammlungsnummer

17099

Leitsatz

Zurückweisung der Anträge eines Unabhängigen Verwaltungssenates auf Aufhebung der Kostenregelung der Nachschulungsverordnung bzw der Verordnungsermächtigung mangels Präjudizialität; Zurückweisung der Anträge auf Aufhebung von Bestimmungen des Führerscheingesetzes betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung bei Inbetriebnahme eines KFZ in alkoholisiertem Zustand und die Anordnung einer Nachschulung bzw die Beibringung eines amtsärztlichen Gutachtens wegen res iudicata bzw mangels konkreter Darlegung der gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes sprechenden Bedenken

Spruch

Die Anträge werden ...

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