Erkenntnis Nr. B631/03 im Verfassungsgerichtshof, 3. Dezember 2003

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Zusammenfassung


Keine Verfassungswidrigkeit der Ausnahme von Personen mit Anspruch auf eine vorzeitige Alterspension aufgrund langer Versicherungsdauer von der Arbeitslosenversicherung aufgrund rückwirkender Gesetzesänderung während des von Amts wegen eingeleiteten Gesetzesprüfungsverfahrens; Wegfall der Bedenken des Verfassungsgerichtshofes durch Einführung der Anrechenbarkeit bestimmter Zeiten auf die Anwartschaft in der Arbeitslosenversicherung; kein zeitlicher Geltungsbereich der ursprünglich in Prüfung gezogenen Bestimmung; objektive Willkür in den Anlassverfahren durch Abweisung von Anträgen auf Arbeitslosengeld aufgrund Anwendung der alten Rechtslage

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Auszug


Erkenntnis Nr. B631/03 im Verfassungsgerichtshof, 3. Dezember 2003

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.12.2003

Geschäftszahl

B631/03

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Keine Verfassungswidrigkeit der Ausnahme von Personen mit Anspruch auf eine vorzeitige Alterspension aufgrund langer Versicherungsdauer von der Arbeitslosenversicherung aufgrund rückwirkender Gesetzes...

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