Erkenntnis Nr. B1078/03 im Verfassungsgerichtshof, 25. November 2003

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Zusammenfassung


Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Aufforderung sich erkennungsdienstlich behandeln zu lassen infolge Fehlens einer nachvollziehbaren Begründung in einem entscheidungswesentlichen Punkt; keine Auseinandersetzung mit den im Sicherheitspolizeigesetz festgelegten Voraussetzungen

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1078/03 im Verfassungsgerichtshof, 25. November 2003

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.2003

Geschäftszahl

B1078/03

Sammlungsnummer

17050

Leitsatz

Verletzung im Gleichheitsrecht durch die Aufforderung sich erkennungsdienstlich behandeln zu lassen infolge Fehlens einer nachvollziehbaren Begründung in einem entscheidungswesentlichen Punkt; keine Auseinandersetzung mit den im Sicherheitspolizeigesetz festgel...

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