Beschluss Nr. B1744/01 im Verfassungsgerichtshof, 24. November 2003

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Keine Verletzung in einem subjektiven Recht durch "Aufhebung" eines - nach Erlassung des den erstinstanzlichen Bescheid ersetzenden Berufungsbescheides - rechtlich nicht mehr existenten Bescheides durch die Aufsichtsbehörde; Zurückweisung der Beschwerde gegen den aufsichtsbehördlichen Bescheid mangels Legitimation

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Auszug


Beschluss Nr. B1744/01 im Verfassungsgerichtshof, 24. November 2003

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.11.2003

Geschäftszahl

B1744/01

Sammlungsnummer

17031

Leitsatz

Keine Verletzung in einem subjektiven Recht durch "Aufhebung" eines - nach Erlassung des den erstinstanzlichen Bescheid ersetzenden Berufungsbescheides - rechtlich nicht mehr existenten Bescheides durch die Aufsichtsbehörde; Zurückweisung der Beschwerde gegen den aufsichtsbehördlichen Bescheid mangels Legitimation

Spruch

Die Beschwerde wird zurückg...

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