Beschluss Nr. B1153/03, V100/03 im Verfassungsgerichtshof, 23. September 2003

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Auszug


Beschluss Nr. B1153/03, V100/03 im Verfassungsgerichtshof, 23. September 2003

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.2003

Geschäftszahl

B1153/03, V100/03

Sammlungsnummer

16967

Spruch

Die Beschwerde gemäß Art144 B-VG wird zurückgewiesen.

Der Antrag gemäß Art139 Abs1 B-VG wird zurückgewiesen.

Begründung

Begründung:

I. 1. Mit einem als "Bescheid" bezeichneten Verwaltungsakt vom 15. Juli 2003 erteilte die Steiermärkische Landesregierung der Stewea...

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