Beschluss Nr. B876/03 im Verfassungsgerichtshof, 3. Juli 2003

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Zusammenfassung


Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags aufgrund der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers; keine Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts durch die Kosten einer etwaigen Verfahrensführung

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Auszug


Beschluss Nr. B876/03 im Verfassungsgerichtshof, 3. Juli 2003

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.07.2003

Geschäftszahl

B876/03

Sammlungsnummer...

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