Erkenntnis Nr. B1044/01 im Verfassungsgerichtshof, 27. Juni 2003

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Zusammenfassung


Verletzung im Gleichheitsrecht durch denkunmögliche Gesetzesauslegung bei Abweisung eines Antrags eines ausgeschiedenen Bieters auf Feststellung der Zuschlagserteilung nicht an den Bestbieter; auch amtswegig aufgegriffene Rechtswidrigkeit mögliche Grundlage eines Schadenersatzanspruches wegen schuldhafter Verletzung des Vergaberechts

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1044/01 im Verfassungsgerichtshof, 27. Juni 2003

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.06.2003

Geschäftszahl

B1044/01

Sammlungsnummer

16922

Leitsatz

Verletzung im Gleichheitsrecht durch denkunmögliche Gesetzesauslegung bei Abweisung eines Antrags eines ausgeschiedenen Bieters auf Feststellung der Zuschlagserteilung nicht an den Bestbieter; auch amtswegig aufgegriffene Rechtswidrigkeit mögliche Grundlage eines Schadenersatzanspruches wegen schuldhafter Verletzung des Vergaberechts

Spruch

I.      Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbü...

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