Erkenntnis Nr. B1044/01 im Verfassungsgerichtshof, 27. Juni 2003
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Zusammenfassung
Verletzung im Gleichheitsrecht durch denkunmögliche Gesetzesauslegung bei Abweisung eines Antrags eines ausgeschiedenen Bieters auf Feststellung der Zuschlagserteilung nicht an den Bestbieter; auch amtswegig aufgegriffene Rechtswidrigkeit mögliche Grundlage eines Schadenersatzanspruches wegen schuldhafter Verletzung des Vergaberechts
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1044/01 im Verfassungsgerichtshof, 27. Juni 2003
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum27.06.2003GeschäftszahlB1044/01Sammlungsnummer16922LeitsatzVerletzung im Gleichheitsrecht durch denkunmögliche Gesetzesauslegung bei Abweisung eines Antrags eines ausgeschiedenen Bieters auf Feststellung der Zuschlagserteilung nicht an den Bestbieter; auch amtswegig aufgegriffene Rechtswidrigkeit mögliche Grundlage eines Schadenersatzanspruches wegen schuldhafter Verletzung des VergaberechtsSpruchI. Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbü...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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