Beschluss Nr. B647/03 im Verfassungsgerichtshof, 16. Juni 2003

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Zusammenfassung


Zurückweisung einer selbst verfassten Beschwerde wegen Versäumung der Beschwerdefrist nach Zurückweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Nichterfüllung eines Verbesserungsauftrages; keine Unterbrechung einer Frist durch eine nicht meritorische Erledigung eines Verfahrenshilfeantrags

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Auszug


Beschluss Nr. B647/03 im Verfassungsgerichtshof, 16. Juni 2003

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.06.2003

Geschäftszahl

B647/03

Sammlungsnummer

16889

Leitsatz

Zurückweisung einer se...

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