Beschluss Nr. B1351/01 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 2003

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Einstellung des Verfahrens infolge Zurückziehung der Beschwerde; Kostenzuspruch an die beteiligte Partei angesichts der Notwendigkeit eines Schriftsatzes zur zweckentsprechenden Rechtverfolgung

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Auszug


Beschluss Nr. B1351/01 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 2003

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.0...

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