Beschluss Nr. V8/03 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 2003

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Zusammenfassung


Zurückweisung des Individualantrags von Transportunternehmen auf Aufhebung einer Verordnung betreffend verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf der Inntalautobahn zur Verringerung der Immissionen und zur Verbesserung der Luftqualität; Erwirkung einer Ausnahmegenehmigung zumutbar

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Auszug


Beschluss Nr. V8/03 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 2003

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.2003

Geschäftszahl

V8/03

Sammlungsnummer

16885

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrags von Transportunternehmen auf Aufhebung einer Verordnung betreffend verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf der Inntalautobahn zur Verringerung der Immissionen und zur Verbesserung der Luftqualität; Erwirkung einer Ausnahmegenehmigung zumutbar

Spruch

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Begründung

...

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