Beschluss Nr. V8/03 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 2003
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Zusammenfassung
Zurückweisung des Individualantrags von Transportunternehmen auf Aufhebung einer Verordnung betreffend verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf der Inntalautobahn zur Verringerung der Immissionen und zur Verbesserung der Luftqualität; Erwirkung einer Ausnahmegenehmigung zumutbar
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Auszug
Beschluss Nr. V8/03 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 2003
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum11.06.2003GeschäftszahlV8/03Sammlungsnummer16885LeitsatzZurückweisung des Individualantrags von Transportunternehmen auf Aufhebung einer Verordnung betreffend verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf der Inntalautobahn zur Verringerung der Immissionen und zur Verbesserung der Luftqualität; Erwirkung einer Ausnahmegenehmigung zumutbarSpruchDer Antrag wird zurückgewiesen.Begründung...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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