Beschluss Nr. B663/02 ua im Verfassungsgerichtshof, 10. Juni 2003

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Zusammenfassung


Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen die Vorschreibung von Vorauszahlungen auf eine Kanaleinmündungsabgabe wegen Klaglosstellung infolge Aufhebung des angefochtenen Vorstellungsbescheides durch die Niederösterreichische Landesregierung; Kostenzuspruch

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Auszug


Beschluss Nr. B663/02 ua im Verfassungsgerichtshof, 10. Juni 2003

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.2003

Geschäftszahl

B663/02 ua

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen die Vorschreibung von Vorauszahlungen auf eine...

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