Beschluss Nr. B1415/02 im Verfassungsgerichtshof, 10. Juni 2003

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Zusammenfassung


Zurückweisung einer Beschwerde eines Sozialversicherungsträgers gegen ein Schreiben des Sozialministers betreffend die Eingliederung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen in den Ausgleichsfonds der Sozialversicherungsträger; kein Bescheidcharakter des angefochtenen Schreibens

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Auszug


Beschluss Nr. B1415/02 im Verfassungsgerichtshof, 10. Juni 2003

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.2003

Geschäftszahl

B1415/02

Sammlungsnummer

16859

Leitsatz

Zurückweisung einer Beschwerde eines Sozialversicherungsträgers gegen ein Schreiben des Sozialministers betreffend die Eingliederung der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter und der Versicherungsanstalt der österreichischen Eisenbahnen in den Ausgleichsfonds der Sozialversicherungsträger; kein Bescheidcharakter des angefochtenen Schreibens

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Kosten werden nicht zugesprochen.

Begründung

Begründung:

1. Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen richtete am 5. August 2002 folgendes Schreiben an die V...

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