Erkenntnis Nr. B1745/02 im Verfassungsgerichtshof, 13. März 2003

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Feststellung des Wegfalls von Zulagen bei Entgeltfortzahlung während einer durch einen Dienstunfall bedingten Dienstverhinderung eines Gemeindebediensteten; keine Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Fortzahlung der Nebengebühren bei Dienstverhinderung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1745/02 im Verfassungsgerichtshof, 13. März 2003

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.03.2003

Geschäftszahl

B1745/02

Sammlungsnummer

16843

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Feststellung des Wegfalls von Zulagen bei Entgeltfortzahlung während einer durch einen Dienstunfall bedingten Dienstverhinderung eines Gemeindebediensteten; keine Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Fortzahlung der Nebengebühren bei Dienstverhinderung

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.      1. Der Beschwerdeführer ist - als Oberfeuerwehrmann bei der Berufsfeuerwehr Wien - Bediensteter der Stadt Wien. Er erlitt am 19. November 2000 einen Unfall beim Aussteigen aus dem Löschfahrzeug an einem Einsatzort un...

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