Erkenntnis Nr. B1745/02 im Verfassungsgerichtshof, 13. März 2003
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Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Feststellung des Wegfalls von Zulagen bei Entgeltfortzahlung während einer durch einen Dienstunfall bedingten Dienstverhinderung eines Gemeindebediensteten; keine Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Fortzahlung der Nebengebühren bei Dienstverhinderung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1745/02 im Verfassungsgerichtshof, 13. März 2003
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum13.03.2003GeschäftszahlB1745/02Sammlungsnummer16843LeitsatzKeine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Feststellung des Wegfalls von Zulagen bei Entgeltfortzahlung während einer durch einen Dienstunfall bedingten Dienstverhinderung eines Gemeindebediensteten; keine Verfassungswidrigkeit der Regelungen über die Fortzahlung der Nebengebühren bei DienstverhinderungSpruchDer Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.Die Beschwerde wird abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:I.      1. Der Beschwerdeführer ist - als Oberfeuerwehrmann bei der Berufsfeuerwehr Wien - Bediensteter der Stadt Wien. Er erlitt am 19. November 2000 einen Unfall beim Aussteigen aus dem Löschfahrzeug an einem Einsatzort un...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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