Erkenntnis Nr. B1562/02 im Verfassungsgerichtshof, 25. Februar 2003

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Zurückweisung der Anzeige einer Schenkung auf den Todesfall an die Grundverkehrsbehörde als verspätet; Anwendung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Tir GVG 1996 auf den bereits 1988 abgeschlossenen Schenkungsvertrag; keine Bedenken gegen die zweijährige Übergangsfrist für die Anzeige bereits vor 1994 abgeschlossener Rechtsgeschäfte

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1562/02 im Verfassungsgerichtshof, 25. Februar 2003

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.2003

Geschäftszahl

B1562/02

Sammlungsnummer

16793

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Zurückweisung der Anzeige einer Schenkung auf den Todesfall an die Grundverkehrsbehörde als verspätet; Anwendung der verfahrensrechtlichen Bestimmungen des Tir GVG 1996 auf den bereits 1988 abgeschlossenen Schenkungsvertrag; keine Bedenken gegen die zweijährig...

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