Erkenntnis Nr. B1232/02 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 2002
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Zusammenfassung
Verletzung im Gleichheitsrecht durch Abweisung eines Antrags auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds einer Ärztekammer wegen Unterlassung der Ermittlungen in entscheidenden Punkten, Übergehung des Parteienvorbringens und des Akteninhaltes sowie wegen Fehlens nachvollziehbarer Abwägungen
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1232/02 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 2002
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.11.2002GeschäftszahlB1232/02Sammlungsnummer16720LeitsatzVerletzung im Gleichheitsrecht durch Abweisung eines Antrags auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds einer Ãrztekammer wegen Unterlassung der Ermittlungen in entscheidenden Punkten, Ãbergehung des Parteienvorbringens und des Akteninhaltes sowie wegen Fehlens nachvollziehbarer AbwägungenSpruchDer Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.Der Wohlfahrtsfonds der Ãrztekammer für Wien ist schuldig, dem Beschwerde...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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