Erkenntnis Nr. G318/02 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 2002

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Zusammenfassung


Keine sachliche Rechtfertigung der Erhöhung der Einkommensteuervorauszahlung für bestimmte Kalenderjahre aufgrund unsachlicher Typisierung infolge fehlender Differenzierung zwischen verschiedenen Einkunftsarten; keine Sanierung durch individuelle Herabsetzungsmöglichkeit

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Auszug


Erkenntnis Nr. G318/02 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 2002

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.2002

Geschäftszahl

G318/02

Sammlungsnummer

16727

Leitsatz

Keine sachliche Rechtfertigung der Erhöhung der Einkommensteuervorauszahlung für bestimmte Kalenderjahre aufgrund unsachlicher Typisierung infolge fehlender Differenzierung zwischen verschi...

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