Beschluss Nr. B1144/02 im Verfassungsgerichtshof, 25. November 2002

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Zusammenfassung


Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen einen Enteignungsbescheid nach der Wr Bauordnung als gegenstandslos infolge materieller Klaglosstellung; Wegfall der Beschwer infolge Außerkrafttretens des Bescheides von Gesetzes wegen; kein Kostenzuspruch

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Auszug


Beschluss Nr. B1144/02 im Verfassungsgerichtshof, 25. November 2002

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.2002

Geschäftszahl

B1144/02

Sammlungsnummer

16706

Leitsatz

Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen einen Enteignungsbescheid nach der W...

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