Beschluss Nr. G264/02 im Verfassungsgerichtshof, 9. Oktober 2002

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Zusammenfassung


Zurückweisung des Antrags eines Unabhängigen Verwaltungssenates auf Aufhebung einer Vorschrift des FremdenG 1997 betreffend die Möglichkeit einer Amtsbeschwerde einer Sicherheitsdirektion gegen Entscheidungen des UVS an den Verwaltungsgerichtshof mangels Präjudizialität der Bestimmung bei Erlassung eines Ersatzbescheides nach aufhebendem Erkenntnis des VwGH

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Auszug


Beschluss Nr. G264/02 im Verfassungsgerichtshof, 9. Oktober 2002

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.2002

Geschäftszahl

G264/02

Sammlungsnummer

16680

Leitsatz

Zurückweisung des Antrags eines Unabhängigen Verwaltungssenates auf Aufhebung einer Vorschrift des FremdenG 1997 betreffend die Möglichkeit einer Amtsbeschwerde einer Sicherheitsdirektion gegen Entscheidungen des UVS an den Verwal...

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