Erkenntnis Nr. B461/02 im Verfassungsgerichtshof, 30. September 2002
Angeknüpft als:
Angeknüpft als:
Zusammenfassung
Verletzung im Gleichheitsrecht durch Erklärung der Unwirksamkeit einer Kündigung eines Einzelvertrages seitens der Sozialversicherungsanstalt wegen Verletzung des Ökonomiegebotes; Unterlassung der Ermittlungstätigkeit hinsichtlich des Vorliegens des Kündigungstatbestandes durch die belangte Behörde
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Erkenntnis Nr. B461/02 im Verfassungsgerichtshof, 30. September 2002
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum30.09.2002GeschäftszahlB461/02Sammlungsnummer16640LeitsatzVerletzung im Gleichheitsrecht durch Erklärung der Unwirksamkeit einer Kündigung eines Einzelvertrages seitens der Sozialversicherungsanstalt wegen Verletzung des Ãkonomiegebotes; Unterlassung der Ermittlungstätigkeit hinsichtlich des Vorliegens des Kündigungstatbestandes durch die belangte BehördeSpruchDie beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.Der Bund (Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit ⬠1.962,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu erse...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
Beteiligungen
BETRIFFT
CITADA por
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Österreich
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder
Andere Dokumente:
kundmachung des bundesministers für landesverteidigung vom 15 feber 1974 über die aufhebung von wor... | erklärung | Verordnung des Bundesministers für Handel Gewerbe und Industrie vom 26 Juni 1972 mit de... | Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 18 Juni 1971 über die Festsetzung eines Tarifes für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung | Zug International Women's Club. | Arrêt nº 6B 1059/2009 de Tribunal Fédéral December 21 2009 | Arrest nº 2008/AR/0189 de Hof van Beroep, Gent, November 02, 2009 | 18 DECEMBER 2009 - Besluit van de Regering van de Franse Gemeenschap tot wijziging van het besluit...