Erkenntnis Nr. B461/02 im Verfassungsgerichtshof, 30. September 2002

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Verletzung im Gleichheitsrecht durch Erklärung der Unwirksamkeit einer Kündigung eines Einzelvertrages seitens der Sozialversicherungsanstalt wegen Verletzung des Ökonomiegebotes; Unterlassung der Ermittlungstätigkeit hinsichtlich des Vorliegens des Kündigungstatbestandes durch die belangte Behörde

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Auszug


Erkenntnis Nr. B461/02 im Verfassungsgerichtshof, 30. September 2002

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.2002

Geschäftszahl

B461/02

Sammlungsnummer

16640

Leitsatz

Verletzung im Gleichheitsrecht durch Erklärung der Unwirksamkeit einer Kündigung eines Einzelvertrages seitens der Sozialversicherungsanstalt wegen Verletzung des Ökonomiegebotes; Unterlassung der Ermittlungstätigkeit hinsichtlich des Vorliegens des Kündigungstatbestandes durch die belangte Behörde

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit € 1.962,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu erse...

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