Beschluss Nr. V57/02 im Verfassungsgerichtshof, 24. September 2002

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Zusammenfassung


Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung eines Bebauungsplanes betreffend die Auflassung einer zusätzlich vorgesehenen Aufschließungsstraße für die Grundstücke der Antragsteller mangels aktueller Betroffenheit

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Auszug


Beschluss Nr. V57/02 im Verfassungsgerichtshof, 24. September 2002

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.2002

Geschäftszahl

V57/02

Sammlungsnummer

16623

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung eines Bebauungsplanes betreffend die Auflassung einer zu...

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