Beschluss Nr. G294/01 ua im Verfassungsgerichtshof, 26. Juni 2002

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Zurückweisung eines Antrages einer Gemeinde auf Aufhebung finanzausgleichsrechtlicher Regelungen im Bereich des Pflichtschulwesens betreffend Kostentragung und Schulerhaltungsbeiträge wegen Möglichkeit der Klagseinbringung nach Art137 B-VG

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Auszug


Beschluss Nr. G294/01 ua im Verfassungsgerichtshof, 26. Juni 2002

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.2002

Geschäftszahl

G294/01 ua

Sammlungsnummer

16576

Leitsatz

Zurückweisung eines Antrages einer Gemeinde auf Aufhebung finanzausgleichsrechtlicher Regelungen im Bereich des Pflichtschulwesens betreffend Kostentragung und Schulerhaltungsbeiträge wegen Möglichkeit der Klagseinbringung nach Art137 B-VG

Spruch

Die Anträ...

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