Erkenntnis Nr. G112/99 im Verfassungsgerichtshof, 15. Juni 2002

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Zusammenfassung


Keine Unsachlichkeit der Beschränkung der Gewährung von Unterhaltsvorschuß auf Minderjährige mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

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Auszug


Erkenntnis Nr. G112/99 im Verfassungsgerichtshof, 15. Juni 2002

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.06.2002

Geschäftszahl

G112/99

Sammlungsnummer

16542

Leitsatz

Keine Unsachlichkeit der Beschränkung der Gewährung von Unterhaltsvorschuß auf Minderjährige mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

Spruch

Der Antrag wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.      1. Beim Landesgericht für ZRS Wien ist ein Rekurs gegen die Beschlüsse des Bezirksgerichts Favoriten vom 2. Dezember 1998 anhängig, mit welchen die den minderjährigen Geschwistern G. M. und M. M. gewährten Unterhaltsvorschüsse mit Ablauf des 31. August 1998 eingestellt wurden.

2. Die beiden Minderjährigen befinden sich in der alleinigen Obsorge ihrer Mutter. Der Vater ist zur Leistung von Geldunterhalt verpflichtet. Den Minderjährigen wurden Unterhaltsvorschüsse nach §§3, 4 Z1 Unterhaltsvorschußgesetz 1985, BGBl. 451 für den Zeitraum 1. April 1997 bis 31. März 2000 gewährt. Nachdem der Vater mitgeteilt hatte, daß sich die beiden Minderjährigen am 10. August ...

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