Beschluss Nr. G31/02 im Verfassungsgerichtshof, 15. März 2002
Angeknüpft als:
Angeknüpft als:
Zusammenfassung
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen der Strafprozeßordnung betreffend den Privatbeteiligten wegen zumutbaren Umwegs über das gerichtliche Verfahren
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Beschluss Nr. G31/02 im Verfassungsgerichtshof, 15. März 2002
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum15.03.2002GeschäftszahlG31/02Sammlungsnummer16494LeitsatzZurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen der Strafprozeßordnung betreffend den Privatbeteiligten wegen zumutbaren Umwegs über das gerichtliche VerfahrenSpruchDer Antrag wird zurückgewiesen.BegründungBegründung:1. Der Antragsteller, Dr. Wolfgang St, ist emeritierter Rec...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
Beteiligungen
BETRIFFT
CITADA por
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Österreich
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder