Erkenntnis Nr. B49/01 ua im Verfassungsgerichtshof, 13. März 2002

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Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch einen Bescheid der Bundes-Wertpapieraufsicht wegen Bescheiderlassung durch eine qualitativ andersartige, aufgrund der bereinigten Rechtslage nach Aufhebung von Bestimmungen des Wertpapieraufsichtsgesetzes betreffend die eigene Rechtspersönlichkeit dieser Einrichtung nicht mehr zuständige Behörde

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Auszug


Erkenntnis Nr. B49/01 ua im Verfassungsgerichtshof, 13. März 2002

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.03.2002

Geschäftszahl

B49/01 ua

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch einen Bescheid der Bundes-Wertpapieraufsicht wegen Bescheiderlassung durch eine qualitativ andersar...

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