Beschluss Nr. V120/01 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 2002
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Zusammenfassung
Zurückweisung des Individualantrags eines Liegenschaftseigentümers auf Aufhebung einer Prostitutionsverordnung aufgrund zumutbaren Umwegs über die iSd Landes-Polizeistrafgesetzes zu erstattende Anzeige betreffend die beabsichtigte Nutzung von Räumlichkeiten zur erwerbsmäßigen Prostitution (Bordell)
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Auszug
Beschluss Nr. V120/01 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 2002
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.02.2002GeschäftszahlV120/01Sammlungsnummer16450LeitsatzZurückweisung des Individualantrags eines Liegenschaftseigentümers auf Aufhebung einer Prostitutionsverordnung aufgrund zumutbaren Umwegs über die iSd Landes-Polizeistrafgesetzes zu erstattende Anzeige betreffend die beabsichtigte Nutzung von Räumlichkeiten zur erwerbsmäßigen P...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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