Beschluss Nr. KI-2/02 im Verfassungsgerichtshof, 25. Februar 2002

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Zusammenfassung


Zurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts zwischen Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof nach Ablehnung der Beschwerdebehandlung durch den Verfassungsgerichtshof mangels Vorliegens einer Unzuständigkeitsentscheidung und somit eines Kompetenzkonflikts bei Einstellung des Verfahrens durch den Verwaltungsgerichtshof wegen Nichterfüllung eines Mängelbehebungsauftrages

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Auszug


Beschluss Nr. KI-2/02 im Verfassungsgerichtshof, 25. Februar 2002

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.2002

Geschäftszahl

KI-2/02

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Zurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts zwischen Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof nach Ablehnung der Bes...

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