Beschluss Nr. KI-1/02 im Verfassungsgerichtshof, 25. Februar 2002
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Zusammenfassung
Zurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts zwischen Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof nach Ablehnung der Beschwerdebehandlung durch den Verfassungsgerichtshof mangels Vorliegens einer Unzuständigkeitsentscheidung und somit eines Kompetenzkonflikts bei Einstellung des Verfahrens durch den Verwaltungsgerichtshof wegen Nichterfüllung eines Mängelbehebungsauftrages
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Auszug
Beschluss Nr. KI-1/02 im Verfassungsgerichtshof, 25. Februar 2002
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum25.02.2002GeschäftszahlKI-1/02Sammlungsnummer16423LeitsatzZurückweisung eines Antrags auf Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts zwischen Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof nach Ablehnung der Besch...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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