Erkenntnis Nr. B617/00 im Verfassungsgerichtshof, 5. Dezember 2001
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Zusammenfassung
Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abweisung der Berufung gegen die Abweisung eines Antrags auf Löschung erkennungsdienstlicher Daten eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund völliger Verkennung der Rechtslage; Hinweis auf die Anwendung der strafgesetzlichen Bestimmung über die mangelnde Strafwürdigkeit einer Tat kein Ersatz für nachvollziehbare Abwägung und Begründung der negativen Prognoseentscheidung betreffend der Gefahr weiterer gefährlicher Angriffe als Entscheidungsgrundlage für die beantragte Datenlöschung; keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter mangels Zuständigkeit des Bundesministers für Inneres zur Löschung von im Auftrag der Sicherheitsdirektion gespeicherter Daten
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Auszug
Erkenntnis Nr. B617/00 im Verfassungsgerichtshof, 5. Dezember 2001
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum05.12.2001GeschäftszahlB617/00Sammlungsnummer16383LeitsatzVerletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Abweisung der Berufung gegen die Abweisung eines Antrags auf Löschung erkennungsdienstlicher Daten eines deutschen Staatsangehörigen aufgrund völliger Verkennung der Rechtslage; Hinweis auf die Anwendung der strafgesetzlichen Bestimmung über die mangelnde Strafwürdigkeit einer Tat kein Ersatz für nachvollziehbare Abwägung und Begründung der negativen Prognoseentscheidung betreffend der Gefahr weiterer gefährlicher Angriffe als Entscheidungsgrundlage für die beantragte Datenlöschung; keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter mangels Zuständigkeit des Bundesministers für Inneres zur Löschung von im Auftrag der Sicherheitsdirektion gespeicherter DatenSpruchI.       Dem Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe wird stattgegeben.II.     Der Beschwerdeführer ist durch Spruchpunkt 1. des angefochtenen Bescheides im verfassungsges...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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