Erkenntnis Nr. B1308/01 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 2001

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Erklärung eines Einzelvertrages eines Arztes mit einem Sozialversicherungsträger für erloschen infolge einer rechtskräftigen Verurteilung des Beschwerdeführers; keine Verletzung des Gleichheitsrechtes durch unbillige Härte der Regelung gegenüber dem Betroffenen

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1308/01 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 2001

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.2001

Geschäftszahl

B1308/01

Sammlungsnummer

16361

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Erklärung eines Einzelvertrages eines Arztes mit einem Sozialversicherungsträger für erloschen infolge einer rechtskräftigen Verurteilung des Beschwerdeführers; keine Verletzung des Gleichheitsrechtes durch unbillige Härte der Regelung gegenüber dem Betroffenen

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleis...

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