Erkenntnis Nr. B1267/01 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 2001

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Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung einer am letzten Tag der Berufungsfrist nach Ende der Amtsstunden mittels Telefax eingebrachten Berufung als verspätet; Rechtzeitigkeit der Berufung infolge Einbringung vor Ablauf des letzten Tages der Frist; Zeitpunkt des Einbringens, nicht aber des Einlangens für die Wahrung der Rechtsmittelfrist entscheidend

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1267/01 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 2001

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.2001

Geschäftszahl

B1267/01

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung einer am letzten ...

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