Erkenntnis Nr. B692/01 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 2001

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Anlaßfallwirkung der Aufhebung einzelner Bestimmungen bzw. Wortfolgen der Umlagenordnungen der Ärztekammer für Wien für die Jahre 1991 bis 1993 und für das Jahr 1997 sowie der Umlagenordnungen für die Jahre 1994 bis 1996 mit E v 12.06.01, V107/00 ua; teilweise Aufhebung der angefochtenen Bescheide; im übrigen Ablehnung der Beschwerden.

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Auszug


Erkenntnis Nr. B692/01 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 2001

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.2001

Geschäftszahl

B692/01

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Anlaßfallwirkung...

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