Beschluss Nr. V93/00 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 2001
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Zusammenfassung
Zurückweisung eines Antrages auf teilweise Aufhebung der Verwaltungsformularverordnung als unzulässig wegen fehlender Legitimation; keine Präjudizialität eines Teils der formelhaften Rechtsmittelbelehrung im Formular für Ladungsbescheide
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Auszug
Beschluss Nr. V93/00 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 2001
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.11.2001GeschäftszahlV93/00Sammlungsnummer16343LeitsatzZurückweisung eines Antrages auf teilweise Aufhebung der Verwaltungsformularverordnung als unzulässig wegen fehlender Legitimation; keine Präjudizialität eines Teils der formelhaften Rechtsmittelbelehrung im Formular für Lad...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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