Beschluss Nr. V93/00 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 2001

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Zurückweisung eines Antrages auf teilweise Aufhebung der Verwaltungsformularverordnung als unzulässig wegen fehlender Legitimation; keine Präjudizialität eines Teils der formelhaften Rechtsmittelbelehrung im Formular für Ladungsbescheide

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Auszug


Beschluss Nr. V93/00 im Verfassungsgerichtshof, 26. November 2001

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.2001

Geschäftszahl

V93/00

Sammlungsnummer

16343

Leitsatz

Zurückweisung eines Antrages auf teilweise Aufhebung der Verwaltungsformularverordnung als unzulässig wegen fehlender Legitimation; keine Präjudizialität eines Teils der formelhaften Rechtsmittelbelehrung im Formular für Lad...

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