Erkenntnis Nr. B1906/99 im Verfassungsgerichtshof, 10. Oktober 2001

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Zusammenfassung


Anlaßfallwirkung der Feststellung der Gesetzwidrigkeit des §2 Abs4 sowie der litc des §4 Abs1 der AnkündigungsabgabeO Zeltweg vom 27.06.96 mit E v 24.09.01, V42/01, sowie des §2 Abs6 und §4 Abs5 der AnkündigungsabgabeO Leoben vom 12.12.91 mit E v 24.09.01, V43/01 ua.

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1906/99 im Verfassungsgerichtshof, 10. Oktober 2001

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.10.2001

Geschäftszahl

B1906/99

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Anlaßfallwirkung der Feststellung der Gesetzwidrigkeit des §2...

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