Beschluss Nr. G72/01, V11/01 ua im Verfassungsgerichtshof, 3. Oktober 2001

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Zusammenfassung


Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung pensionsrechtlicher Bestimmungen für Beamte betreffend Anpassung des Ruhegenusses nicht mehr auf Grund der Pensionsautomatik sondern auf Grund der Übernahme des Anpassungsfaktors nach dem ASVG infolge Zumutbarkeit der Erwirkung eines Feststellungsbescheides

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Auszug


Beschluss Nr. G72/01, V11/01 ua im Verfassungsgerichtshof, 3. Oktober 2001

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.2001

Geschäftszahl

G72/01, V11/01 ua

Sammlungsnummer

16302

Leitsatz

Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung pensionsrechtlicher Bestimmungen für Beamte betreffend Anpassung des Ruhegenusses nicht mehr auf Grund der Pensionsautomatik sondern auf Grund der Übernah...

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