Erkenntnis Nr. B1593/00 im Verfassungsgerichtshof, 24. September 2001

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Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung einer Berufung betreffend eine Betriebsanlagengenehmigung in einem vereinfachten Verfahren mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin; keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Berufungsvorbringen hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen für ein vereinfachtes Betriebsanlagengenehmigungsverfahren

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1593/00 im Verfassungsgerichtshof, 24. September 2001

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.2001

Geschäftszahl

B1593/00

Sammlungsnummer

16253

Leitsatz

Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch die Zurückweisung einer Berufung betreffend eine Betriebsanlagengenehmigung in einem vereinfachten Verfahren mangels Parteistellung der Beschwerdeführerin; keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Berufungsvorbringen hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen für ein vereinfachtes Betriebsanlagengenehmigungsverfahren

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit ATS 29.500,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution z...

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