Beschluss Nr. G165/99 im Verfassungsgerichtshof, 24. September 2001

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Zusammenfassung


Zurückweisung eines Individualantrags eines in der Abfallbranche tätigen Unternehmens auf Aufhebung von Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes betreffend Mülldeponien mangels Legitimation; Fehlen der rechtlichen Betroffenheit im Entscheidungszeitpunkt infolge Außerkrafttretens der bekämpften Bestimmungen

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Auszug


Beschluss Nr. G165/99 im Verfassungsgerichtshof, 24. September 2001

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.2001

Geschäftszahl

G165/99

Sammlungsnummer

16257

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags eines in der Abfallbranche tätigen Unternehmens auf Aufhebung von Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes betreffend Mülldeponien mangels Legitimation; Fehlen der rechtlichen Betroffenheit im Entscheidungszeitpunkt infolge Außerkrafttretens der bekämpften Bestimmungen

Spruch

Die Anträge werden zurückgewiesen.

Kosten werden nicht zu...

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