Beschluss Nr. B837/00 ua im Verfassungsgerichtshof, 20. Juni 2001
Angeknüpft als:
Angeknüpft als:
Zusammenfassung
Zurückweisung von Wiederaufnahmsanträgen nach Zurücklegung der in den Anträgen enthaltenen Anzeige durch die Staatsanwaltschaft; kein Vorliegen des Wiederaufnahmegrundes des strafbaren Verhaltens eines Richters; Abweisung der gleichzeitig eingebrachten Verfahrenshilfeanträge als aussichtslos
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Beschluss Nr. B837/00 ua im Verfassungsgerichtshof, 20. Juni 2001
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum20.06.2001Geschäftszah...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
Beteiligungen
BETRIFFT
CITADA por
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Österreich
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder