Beschluss Nr. B837/00 ua im Verfassungsgerichtshof, 20. Juni 2001

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Zusammenfassung


Zurückweisung von Wiederaufnahmsanträgen nach Zurücklegung der in den Anträgen enthaltenen Anzeige durch die Staatsanwaltschaft; kein Vorliegen des Wiederaufnahmegrundes des strafbaren Verhaltens eines Richters; Abweisung der gleichzeitig eingebrachten Verfahrenshilfeanträge als aussichtslos

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Auszug


Beschluss Nr. B837/00 ua im Verfassungsgerichtshof, 20. Juni 2001

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.06.2001

Geschäftszah...

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