Erkenntnis Nr. B475/00 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 2001

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter wegen Entscheidung durch eine als verfassungswidrig erkannte Behörde aufgrund Anlaßfallwirkung der Feststellung der Verfassungswidrigkeit des §13 RegionalradioG, BGBl 506/1993 idF BGBl I 160/1999, mit E v 13.06.01, G141/00 ua.

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Auszug


Erkenntnis Nr. B475/00 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 2001

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

13.06.2001

Geschäftszahl

B475/00

Sammlungsnummer

******

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