Beschluss Nr. B834/01, G209/01 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 2001

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Zurückweisung einer gegen die Verwendung von nichtbeglaubigten Photokopien für ein graphologisches Gutachten gerichteten Eingabe mangels Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofes zur Überprüfung von Akten der ordentlichen Gerichtsbarkeit; Zurückweisung auch hinsichtlich des auf die Aufhebung des §135 StPO gerichteten Teils der Eingabe infolge eines gegen den Einschreiter laufenden Strafverfahrens

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Beschluss Nr. B834/01, G209/01 im Verfassungsgerichtshof, 12. Juni 2001

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.2001

Geschäftszahl

B834/01, G209/01

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Zurückwe...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen