Erkenntnis Nr. B2167/00 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 2001

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Zusammenfassung


Verletzung im Gleichheitsrecht durch bescheidmäßige Verpflichtung des Beschwerdeführers zur Rückzahlung ausbezahlter Studienbeihilfe wegen Annahme des Ruhens des Anspruches infolge denkunmöglicher Heranziehung der Einheitswertgrenze des Arbeitslosenversicherungsgesetzes für Einkünfte aus der Landwirtschaft

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Auszug


Erkenntnis Nr. B2167/00 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 2001

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.2001

Geschäftszahl

B2167/00

Sammlungsnummer

16163

Leitsatz

Verletzung im Gleichheitsrecht durch bescheidmäßige Verpflichtung des Beschwerdeführers zur Rückzahlung ausbezahlter Studienbeihilfe wegen Annahme des Ruhens des Anspruches infolge denkunmöglicher Heranziehung der Einheitswertgrenze des Arbeitslosenversicherungsgesetzes für Einkünfte aus der Landwirtschaft

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur) ist schuldig, dem B...

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