Beschluss Nr. A10/99 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 2001

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Zusammenfassung


Zurückweisung einer Klage gegen das Land Wien auf Rückzahlung geleisteter Vorauszahlung für die Kosten einer Ersatzvornahme im Zuge eines Bauauftrages wegen festgestellter Baugebrechen sowie auf Zahlung von Zinsen mangels Zuständigkeit des VfGH; Entscheidung über einen Anspruch auf nachträgliche Verrechnung einer geleisteten Vorauszahlung mit Bescheid der Verwaltungsbehörde

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Auszug


Beschluss Nr. A10/99 im Verfassungsgerichtshof, 11. Juni 2001

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.06.2001

Geschäftszahl

A10/99

Sammlungsnummer

16155

Leitsatz

Zurückweisung einer Klage gegen das Land Wien auf Rückzahlung geleisteter Vorauszahlung für die Kosten einer Ersatzvornahme im Zuge eines Bauauftrages wegen festgestellter Baugebrechen sowie auf Zahlung von Zinsen mangels Zuständigkeit des VfGH; Entscheidung über einen Anspruch auf nachträgliche Verrechnung einer geleisteten Vorauszahlung mit Bescheid der Verwaltungsbehörde

Spruch

I. Die Klage wird zurückgewiesen.

II. Kosten werden nicht zugesprochen.

Begründung

Begründung:

I.      1. Mit Bescheid vom 4. Juli 1989 erteilte der Magistrat der Stadt Wien dem Kläger als Eigentümer des Hauses Preßgasse 5 gemäß §129 Abs2 und 4 Bauordnung für Wien wegen festgestellter Baugebrech...

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