Beschluss Nr. B2271/00 im Verfassungsgerichtshof, 4. April 2001

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Folge - Interessenabwägung

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Auszug


Beschluss Nr. B2271/00 im Verfassungsgerichtshof, 4. April 2001

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.04.2001

Geschäftszahl

B2271/00

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Folge - Interessenabwägung

Auftrag gemäß §83 Abs3 TelekommunikationsG zur Übermittlung näher bezeichneter Daten (betriebswirtschaftliche Daten, wie Bilanzen, Gewinn- u Verlustrechnungen, Mitarbeiter, sowie Daten über Umsätze, Dienstequalität, Verkehrswerte, Infrastruktur und öffentliche Sprechstellen) in elektronischer Form an die belangte Telecom-Control GmbH.

Ein qualifiziertes öffentliches Interesse...

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