Erkenntnis Nr. B2682/97 im Verfassungsgerichtshof, 15. März 2001

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versagung der Bewilligung von Anlagen zur integralen Wiederausstrahlung eines ausländischen Radioprogrammes; keine Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit durch Auslegung einer Bestimmung des FernmeldeG im Sinne eines Ausschlusses einer Bewilligung im UKW-Frequenzbereich angesichts des durch das RegionalradioG normierten Vorbehalts sämtlicher - nicht für die Versorgung durch den ORF notwendigen - Frequenzen im UKW-Bereich für Veranstaltungen von aktivem terrestrischen Hörfunk durch Private

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Auszug


Erkenntnis Nr. B2682/97 im Verfassungsgerichtshof, 15. März 2001

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.2001

Geschäftszahl

B2682/97

Sammlungsnummer

16143

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versagung der Bewilligung von Anlagen zur integralen Wiederausstrahlung eines ausländischen Radioprogrammes; keine Verletzung der Meinungsäußerungsfreiheit durch Auslegung einer Bestimmung des FernmeldeG im Sinne eines Ausschlusses einer Bewilligung im UKW-Frequenzbereich angesichts des durch das RegionalradioG normierten Vorbehalts sämtlicher - nicht für die Versorgung durch den ORF notwendigen - Frequenzen im UKW-Bereich für Veranstaltungen von aktivem terrestrischen Hörfunk durch Private

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten noch wegen Anwendung rechtswidriger genereller Normen in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.     1. Die zweitbeschwerdeführende Gesellschaft ist ein in Coccau/Tarvis ansässiges Sendeunternehmen, das u.a. das deutschsprachige Radioprogramm "Radio Uno" auf der Frequenz 101,1 MHz vom in Italien im Bereich des Dreiländerecks Italien/Österreich/ Slowenien gelegenen Sender "Monte Forno" ausstrahlt, sodass es auch in Kärnten und Teilen der Steiermark empfangen werden kann. Es wird überdies in das Klagenfurter Kabelnetz eingespeist. Das Programm erfreue sich - so die Beschwerdeführer -...

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