Beschluss Nr. G68/99 im Verfassungsgerichtshof, 14. März 2001
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Zusammenfassung
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften betreffend die Voraussetzungen für die gesetzliche Anerkennung als Religionsgesellschaft mangels Legitimation; Verwaltungsrechtsweg über Antragstellung auf Anerkennung nach dem Anerkennungsgesetz zumutbar
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Auszug
Beschluss Nr. G68/99 im Verfassungsgerichtshof, 14. März 2001
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum14.03.2001GeschäftszahlG68/99Sammlungsnummer16134LeitsatzZurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften betreffend die Voraussetzungen für die gesetzliche Anerkennung als Religionsgesellschaft mangels Legitimation; Verwaltungsrechtsweg über Antragstellung auf Anerkennung nach dem Anerkennungsgesetz zumutbar...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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