Beschluss Nr. G68/99 im Verfassungsgerichtshof, 14. März 2001

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Zusammenfassung


Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften betreffend die Voraussetzungen für die gesetzliche Anerkennung als Religionsgesellschaft mangels Legitimation; Verwaltungsrechtsweg über Antragstellung auf Anerkennung nach dem Anerkennungsgesetz zumutbar

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Auszug


Beschluss Nr. G68/99 im Verfassungsgerichtshof, 14. März 2001

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.2001

Geschäftszahl

G68/99

Sammlungsnummer

16134

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Rechtspersönlichkeit von religiösen Bekenntnisgemeinschaften betreffend die Voraussetzungen für die gesetzliche Anerkennung als Religionsgesellschaft mangels Legitimation; Verwaltungsrechtsweg über Antragstellung auf Anerkennung nach dem Anerkennungsgesetz zumutbar

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