Beschluss Nr. B17/01 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 2001

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Zusammenfassung


Zurückweisung einer als "Rekurs" bezeichneten Eingabe gegen eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes; keine Rechtsmittel gegen höchstgerichtliche Entscheidungen; Abweisung des Verfahrenshilfeantrags als mutwillig und aussichtslos

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Auszug


Beschluss Nr. B17/01 im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 2001

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2001

Geschäftszahl

B17/01

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Zurückweisung einer als "Rekurs" bezeichneten Eingabe gege...

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